05-03-2013, 08:27 PM
Das hier gepostete BGH-Urteil erlaubt den privaten Verkauf von Karten. Ausserdem meint das Gericht, dass die Nachfrage den Preis regelt.
Wenn ich die Karten aus persönlichen Gründen verkauft habe, weil ich aus irgend einem triftigen Grund selber nicht teilnehmen konnte, bin ich durch das Urteil geschützt.
Daher schreibe ich BH kurz, warum ich die Karten verkaufen musste und berufe mich auf das BGH-Urteil (Urteil vom 1.09.2008, Az. I ZR 74/06). Danach harre ich der Dinge die da noch kommen (Wahrscheinlich nichts)
Guck mal hier http://viewtopic.php?f=48&t=7205
Wenn ich die Karten aus persönlichen Gründen verkauft habe, weil ich aus irgend einem triftigen Grund selber nicht teilnehmen konnte, bin ich durch das Urteil geschützt.
Daher schreibe ich BH kurz, warum ich die Karten verkaufen musste und berufe mich auf das BGH-Urteil (Urteil vom 1.09.2008, Az. I ZR 74/06). Danach harre ich der Dinge die da noch kommen (Wahrscheinlich nichts)
Guck mal hier http://viewtopic.php?f=48&t=7205
