04-26-2013, 11:25 AM
Krennz schrieb:Zitat:guten Tag,
was halten Sie davon:
Nicht verbieten können Veranstalter hingegen den Handel mit Tickets, die Käufer von Privatpersonen erworben haben. Das nach den Geschäftsbedingungen der Veranstalter zumeist vereinbarte Weiterveräußerungsverbot gilt nach Auffassung des BGH nicht für private Käufer. Veräußere hier der Käufer sein Ticket, etwa weil er an der Veranstaltung nicht teilnehmen könne oder wolle so verhält er sich nicht vertragswidrig.
BGH Urteil vom 1.09.2008, Az. I ZR 74/06
Ich möchte innerhalb von 3 Tagen eine Stellungnahme bezüglich der BVB - Abmahnungen.
Diese Mail habe ich in verschieden Foren im Hintergrund gespeichert und kann sie jederzeit veröffentlichen.
Mit Freundlcihen Grüssen
Krennz/Kuerasser
Verfasst: Fr 12. Apr 2013, 15:21
Krennz hast du mal dazu noch was von BH gehört?

