04-17-2013, 08:36 PM
malo schrieb:ich hatte ein foto der karten drin, quasi um den besitz und die echtheit damit zu beweisen. Das Vereinslogos sieht man auf den Karten.vorsicht.
Oli87 schrieb:@ ldb
karten darf man fotografieren...da ist nix verboten dran!
Ein Produktfoto ist im prinzip erlaubt.
Aber,
1. Wird gerne erst abgemahnt und der Verursacher hat ein Problem.
2. in diesemn Fall kommt aber auch,weil sich auf dem Ticket ein Logo befindet,das Urhenerrecht zum tragen.
ldb schrieb:Frage in die Runde:???
Mir ist ein Fall bekannt geworden wo ein Abgemahnter aus Panik die von BH vordefinierte UE unterschrieben und abgesendet hat.
[.....]
Kann diese UE widerrufen werden?
Krennz schrieb:Wenn das eine "SchrotschussUE" war in dem alles mögliche unterlassen werden soll, ist sie m.E. ungültig.
Eine Willenserklärung ist erst einmal gültig!Egal wie sie zustande gekommen ist.
Eine Willenserklärung kann man widerrufen,aber man muss den Widerruf spätestens mit Zugang der nichtgewollten Erklärung einreichen.
Siehe>> http://§ 130 BGB Wirksamwerden der Wille...Abwesenden
Ghosty schrieb:Also liege ich da richtig mit dem Stadionplan der auf den Eintrittskarten aufgedruckt ist, das dieser teil der Karte ist? Der ähnelt ja sowieso dem der Homepage, aber farblich ist dieser anders.Nein, beim Stadionplan auf der Homepage handelt es sich um ein Bildrecht was Teil des Urheberrechts ist.
Beim Stadionplan auf dem Ticket handelt es sich um einen Teil des Produkts,siehe oben (Produktfoto).
m.f.G.
Haltet eure Kinder in Ehren,sie suchen euer Altersheim aus.

