04-17-2013, 02:53 PM
Wenn das eine "SchrotschussUE" war in dem alles mögliche unterlassen werden soll, ist sie m.E. ungültig.
Der Privatverkauf ist durch BGH-Urteil in geringem Masse erlaubt. Wurden die Karten von Privat gekauft gelten die ATGB nicht für den Käufer. Das Logo ist Bestandteil der Karte und wird nicht missbräuchlich benutzt. Lediglich der Stadionplan darf nicht ohne Zustimmung veröffentlicht werden.
BH muss in seinem Schreiben eigentlich den genauen Grund der Abmahnung nennen.
http://www.verbraucherzentrale-sh.de/Pr ... ulaessig-1
Wenn ich nach dem obigen Urteil gehe, ist, bis auf die Verwendung des Stadionplanes, nichts abmahnwürdig.
Der Privatverkauf ist durch BGH-Urteil in geringem Masse erlaubt. Wurden die Karten von Privat gekauft gelten die ATGB nicht für den Käufer. Das Logo ist Bestandteil der Karte und wird nicht missbräuchlich benutzt. Lediglich der Stadionplan darf nicht ohne Zustimmung veröffentlicht werden.
BH muss in seinem Schreiben eigentlich den genauen Grund der Abmahnung nennen.
http://www.verbraucherzentrale-sh.de/Pr ... ulaessig-1
Wenn ich nach dem obigen Urteil gehe, ist, bis auf die Verwendung des Stadionplanes, nichts abmahnwürdig.
