04-16-2013, 11:43 AM
malo schrieb:ich hatte ein foto der karten drin, quasi um den besitz und die echtheit damit zu beweisen. Das Vereinslogos sieht man auf den Karten.
Mein Schreiben kam letzte Woche. Deswegen frag ich ja. meine geforderten 400 Euro sind zusammengefasst unter "bisher entstandene Kosten" und einem "pauschalen Schadensersatzbetrages"
"Zum Ausgleich der aufgrund dieser Abmahnung enstandenen Kosten, wäre unsere Mandantin mit der vergleichsweisen Zahlung eines pauschalen Schadenersatzbetrages .... einverstanden"
Das Logo gehört zur Karte dazu (Eigenschaft), daher darf man ein Foto der Karte wo auch das Logo zu sehen ist, in das Angebot mit aufnehmen. Ich würde auf das BGH Urteil verweisen und damit hat es sich. In deinem speziellen Fall keine ModUE und eine Zahlung sowieso nicht.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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