04-16-2013, 11:29 AM
Die Problematik liegt nicht bei den Karten (hier hätte man ja evtl. darauf pochen können das die Gestaltung der Karten ein künstlerisches WERK ist - mein Anwalt sieht das nicht so) sondern an dem aufgedruckten Logo. Allerdings ist fraglich ob dies in diesem Falle dann wieder geschützt ist, es ist ja auch Teil des Artikels den man verkauft. Man verkauft ja nicht das LOGO das man selbst ausgedruckt hat, sondern es ist Teil des Produktes das man anbietet.
Wie auch immer, B&H ist fleissig dabei an jedem Ding was zu finden wo man einem einen Strick draus drehen kann.
Wie auch immer, B&H ist fleissig dabei an jedem Ding was zu finden wo man einem einen Strick draus drehen kann.

