04-15-2013, 05:11 PM
DerKrefelder schrieb:Ghosty schrieb:Da war die Grundlage ein Foto das ich im* Stadion gemacht habe.Auch wenn eine Gebäude urheberrechtlich geschüzt ist,ist es erlaubt das man Fotos machen und verwenden darf.(Panoramafreiheit)
http://§ 59 UrhG – Werke an öffentlichen Plätzen
„(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.“
* Dies kann aber wiederum ein Problem sein weil der Innenraum nicht öffentlich ist und hier andere Rechtsvorschriften zum Tragen kommen.
m.f.G.
ATGB - Borussia Dortmund, Punkt 7 (3) - "Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, sperrigen Gegenständen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und gefährlichen Gegenständen, jeglichen Getränken, illegalen Drogen sowie Tieren ist untersagt. Gleiches gilt für die Mitnahme von Foto-, Videokameras und/oder sonstigen Bild- und Tonaufnahmegeräten zum Zwecke der kommerziellen Nutzung, sofern keine vorherige Zustimmung des Veranstalters vorliegt."
Wiedereinmal also zu klären ob es kommerziell oder nicht ist. Privat wird hier kein Verbot ausgesprochen! Wenn also der Kartenverkauf privat ist, so ist das Foto auch aus keinem kommerziellen Hintergrund entstanden - mal ganz abegsehen davon das ich das Foto gemacht habe bevor ich dann noch einmal Karten für den selben Block hatte wo ich dann nicht hingehen konnte. Also müsste man mir klar nachweisen das ich bewußt das Foto mit der Absicht gemacht habe Karten, die ich in Zukunft in diesem Block erwerbe, mit Hilfe des Fotos zu verkaufen, oder nicht?

