04-15-2013, 05:01 PM
Ghosty schrieb:Da war die Grundlage ein Foto das ich im* Stadion gemacht habe.Auch wenn eine Gebäude urheberrechtlich geschüzt ist,ist es erlaubt das man Fotos machen und verwenden darf.(Panoramafreiheit)
http://§ 59 UrhG – Werke an öffentlichen Plätzen
„(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.“
* Dies kann aber wiederum ein Problem sein weil der Innenraum nicht öffentlich ist und hier andere Rechtsvorschriften zum Tragen kommen.
m.f.G.
Haltet eure Kinder in Ehren,sie suchen euer Altersheim aus.

