04-15-2013, 01:38 PM
Wenn Du wirklich nur privat gekauft bzw. verkauft hast, was will dann BH?
http://www.verbraucherzentrale-sh.de/Pr ... ulaessig-1
Zitat:Das nach den Geschäftsbedingungen der Veranstalter zumeist vereinbarte Weiterveräußerungsverbot gilt nach Auffassung des BGH nicht für private Käufer. Veräußere hier der Käufer sein Ticket, etwa weil er an der Veranstaltung nicht teilnehmen könne oder wolle so verhält er sich nicht vertragswidrig.
http://www.verbraucherzentrale-sh.de/Pr ... ulaessig-1
