04-15-2013, 10:11 AM
DerKrefelder schrieb:Krennz schrieb:Wenn ich z.B. für Starlight Express in Bochum für eine ausverkaufte Vorstellung bereit bin für ein Ticket, dass 80€ kostet, nur um an dem Tag teilzunehmen, 200€ zu bezahlen, ist das meine Sache. Geht keinen Veranstalter etwas an.Falsch.
Es kann Wucher sein.
http://§ 138 BGB Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
m.f.G.
Das war nur überspitzt. Zugegeben wenn dann kann man dann hingehen und danach das Rechtsgeschäft für nichtig erklären. Nicht so ernst nehmen...
Mich macht das Ganze nur so wütend.

