04-15-2013, 06:56 AM
Krennz schrieb:Wenn ich z.B. für Starlight Express in Bochum für eine ausverkaufte Vorstellung bereit bin für ein Ticket, dass 80€ kostet, nur um an dem Tag teilzunehmen, 200€ zu bezahlen, ist das meine Sache. Geht keinen Veranstalter etwas an.Falsch.
Es kann Wucher sein.
http://§ 138 BGB Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
m.f.G.
Haltet eure Kinder in Ehren,sie suchen euer Altersheim aus.

