04-14-2013, 08:45 AM
Wenn ich Tageskarten über ibäh gekauft habe gelten für mich die ATGB nicht. Das hat auch der BGH so entschieden. Ich darf sie also weiterverkaufen. Selbst wenn ich sie direkt beim Verein gekauft habe kann ich sie privat weiterverkaufen.
Kommt jetzt ein schreiben von BH teile ich denen mit, dass ich die karten privat weiterveräussert habe und dies mit dem BGH-Urteil gedeckt ist. (Urteil vom 1.09.2008, Az. I ZR 74/06)
Kommt jetzt ein schreiben von BH teile ich denen mit, dass ich die karten privat weiterveräussert habe und dies mit dem BGH-Urteil gedeckt ist. (Urteil vom 1.09.2008, Az. I ZR 74/06)
