04-12-2013, 09:54 PM
Krennz schrieb:In dem Augenblicjk kann der Verbraucher aber auch nicht dafür bestraft werden, dass er an dem Termin nicht teilnehmen kann.Das ist sein eigenes Risiko.
Es hat noch niemand daran gedacht das es kein Umtauschrecht gibt.
Ausnahme,Erwerb über Fernababsatz.
In einigen Fällen gibt es Situationen wo der Verbraucher "bestraft" wird das er vereinbarte Termine nicht wahrnehmen kann. Siehe Reiserecht.
m.f.G.
Haltet eure Kinder in Ehren,sie suchen euer Altersheim aus.

