04-12-2013, 02:59 PM
Nachdem BGH Urteil eigentlich nicht.
Es gibt immer wieder mal Probleme, wo ich einen Termin nicht wahrnehmen kann. Muss ich dafür gleich finanziell bestraft werden? Nein
wie sagt der BGH:
Dementsprechend kann ich mich an den BVB wenden und eine Aufhebung des Kaufverbotes verlangen.
Es gibt immer wieder mal Probleme, wo ich einen Termin nicht wahrnehmen kann. Muss ich dafür gleich finanziell bestraft werden? Nein
wie sagt der BGH:
Zitat:Das nach den Geschäftsbedingungen der Veranstalter zumeist vereinbarte Weiterveräußerungsverbot gilt nach Auffassung des BGH nicht für private Käufer. Veräußere hier der Käufer sein Ticket, etwa weil er an der Veranstaltung nicht teilnehmen könne oder wolle so verhält er sich nicht vertragswidrig.
(Urteil vom 1.09.2008, Az. I ZR 74/06)
Dementsprechend kann ich mich an den BVB wenden und eine Aufhebung des Kaufverbotes verlangen.
