04-12-2013, 09:00 AM
Also,
ich schreibe BH an, teile ihnen mit, dass ich das Ticket selber von einem Dritten gekauft habe, dadurch die ATGB nicht für mich zutreffen und sie sollen sich mal das Urteil des BGH (Urteil vom 1.09.2008, Az. I ZR 74/06). durchlesen, was da über Privatverkauf steht.
(kann ich hier finden http://viewtopic.php?f=48&t=7205 )
Selbst wenn ich ein Foto des/der Tickets mit Logo reingestellt habe, berechtigt es die noch lange nicht zur Abmahnung, da das Logo fester Bestandteil des Tickets ist und ich als Privatmann auch nicht gegen das UWG verstosse.
Nach dem BGH-Urteil sind Privatverkäufe grundsätzlich nicht verboten, es sei denn, dass ich Tickets massenhaft erworben habe, um sie mit Gewinn weiter zu verkaufen, doch dass müssen die mir erst mal nachweisen. Bzw. wenn die Tickets personalisiert sind. Doch dann müssen die m.E. eine Möglichkeit schaffen die, aus welchen Gründen auch immer, nicht benutzbaren Tickets zurückzunehmen.
ich schreibe BH an, teile ihnen mit, dass ich das Ticket selber von einem Dritten gekauft habe, dadurch die ATGB nicht für mich zutreffen und sie sollen sich mal das Urteil des BGH (Urteil vom 1.09.2008, Az. I ZR 74/06). durchlesen, was da über Privatverkauf steht.
(kann ich hier finden http://viewtopic.php?f=48&t=7205 )
Selbst wenn ich ein Foto des/der Tickets mit Logo reingestellt habe, berechtigt es die noch lange nicht zur Abmahnung, da das Logo fester Bestandteil des Tickets ist und ich als Privatmann auch nicht gegen das UWG verstosse.
Nach dem BGH-Urteil sind Privatverkäufe grundsätzlich nicht verboten, es sei denn, dass ich Tickets massenhaft erworben habe, um sie mit Gewinn weiter zu verkaufen, doch dass müssen die mir erst mal nachweisen. Bzw. wenn die Tickets personalisiert sind. Doch dann müssen die m.E. eine Möglichkeit schaffen die, aus welchen Gründen auch immer, nicht benutzbaren Tickets zurückzunehmen.
