04-11-2013, 09:50 PM
@Malo
selbst wenn Du Dein Ticket über ibäh verkauft hast, weil Du nicht selber zum Spiel gehen konntest, ist BH nicht berechtigt diese Forderung zu stellen, so sehe ich, und einige RA´s das jedenfalls.
Das Urteil des BGH wird überhaupt nicht von BH beachtet, obwohl es als Grundsatzurteil, da höchste Instanz, zu werten ist.
selbst wenn Du Dein Ticket über ibäh verkauft hast, weil Du nicht selber zum Spiel gehen konntest, ist BH nicht berechtigt diese Forderung zu stellen, so sehe ich, und einige RA´s das jedenfalls.
Das Urteil des BGH wird überhaupt nicht von BH beachtet, obwohl es als Grundsatzurteil, da höchste Instanz, zu werten ist.
