04-11-2013, 10:50 AM
malo schrieb:400 Euro wollen sie haben.
Stelle mir auch folgende Frage:
Eigentlich sollte der Kauf über den bvb doch für alle Betroffenen durch B&H nicht eindeutig nachweisbar sein, sofern man die genauen Plätze in der Auktion nicht sieht, selbst wenn man über den Verein Karten gekauft hat, oder sehe ich das falsch? Man müsste ja nachweisen, dass es sich um genau die gekauften Plätze handelt, was im Nachhinein wohl fast unmöglich scheint.
Das wäre im Rahmen einer Beweisaufnahme zu klären, obwohl man da schon von einem Anscheinsbeweis ausgehen kann, wenn man denn Kunde für ähnliche Karten beim BVB ist. Das ist dann der Beweiswürdigung des Richters vorbehalten.
Es sei denn man selbst beweist das Gegenteil.

