04-10-2013, 07:36 PM
Wenn ich den BGH richtig interpretiere ist ein Logo, dass auf dem Gegenstand der Darstellung vorhanden ist nichjt abmahnfähig.
Aber dazuz kann uns evtl Heiner12 etwas mehr zu sagen.
Aber dazuz kann uns evtl Heiner12 etwas mehr zu sagen.
