04-10-2013, 02:54 PM
In verschiedenen Urteilen, auch vom BGH, wird der Grundsatz vertreten, dass die Nachfrage den Preis regelt.
ibäh ist eine Auktionsplattform. Wenn ich ein Angebot reinstelle, biete ich den Abschluss eines Kaufvertrages dem Höchstbietenden an. Ich kann zwar ein Festpreisangebot reinstellen, was aber total unüblich ist. Ausserdem kann dann der Käufer das Ticket für jeden x-beliebigen Preis versteigern. Der bvb hat dann überhaupt keine Handhabe mehr.
Ebenso, wenn ich das Ticket bei einem freien Händler erworben habe.
Mal ne bescheidene Frage: Wie will BH beweisen, dass ich das Ticket nicht über einen freien Händler, oder von einem anderen Fan gekauft habe?
Wenn der BV einen freien Handel unterdrücken will, muss er die Tickets personalisieren und eine Rüchnahme im Verhinderungsfall garantieren.
ibäh ist eine Auktionsplattform. Wenn ich ein Angebot reinstelle, biete ich den Abschluss eines Kaufvertrages dem Höchstbietenden an. Ich kann zwar ein Festpreisangebot reinstellen, was aber total unüblich ist. Ausserdem kann dann der Käufer das Ticket für jeden x-beliebigen Preis versteigern. Der bvb hat dann überhaupt keine Handhabe mehr.
Ebenso, wenn ich das Ticket bei einem freien Händler erworben habe.
Mal ne bescheidene Frage: Wie will BH beweisen, dass ich das Ticket nicht über einen freien Händler, oder von einem anderen Fan gekauft habe?
Wenn der BV einen freien Handel unterdrücken will, muss er die Tickets personalisieren und eine Rüchnahme im Verhinderungsfall garantieren.
