04-04-2013, 10:45 AM
Re: Diskussion Abmahnungen durch Becker u. Haumann für Dortm
De gleichen Meinung sind auch folgende Anwälte
http://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahn ... 32699.html
http://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahn ... 32699.html
http://markenrecht.abmahnung.net/catego ... r-haumann/
usw.
Wobei, es ist natürlich eine pefekte Werbung für die Anwälte.
Bei Netzwelt hatten wir den RA Wachs vom Verein gegen den Abmahnwahn, der eine modifizierte Unterlassungserklärung zur Verfügung stellte, die von Helfern dem hier abgemahnten Sachverhalt zum Teil angepasst wurde., nämlich der REchteverletzung durch Nutzung von Logo, Schriftzug und Stadionplan
http://viewtopic.php?f=48&t=7204
Nach den hier ebenfalls geposteten Urteilen des BGH und anderer Gerichte ist die ATGB im Grossen und Ganzen nicht Bestandteil der Karten, wenn die Karten von privat gekauft wurden. Deshalb ist es m.E. und nicht nur m.E. nicht rechtens, was B&H mit den Abmahnungen macht.
De gleichen Meinung sind auch folgende Anwälte
http://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahn ... 32699.html
http://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahn ... 32699.html
http://markenrecht.abmahnung.net/catego ... r-haumann/
usw.
Wobei, es ist natürlich eine pefekte Werbung für die Anwälte.
Bei Netzwelt hatten wir den RA Wachs vom Verein gegen den Abmahnwahn, der eine modifizierte Unterlassungserklärung zur Verfügung stellte, die von Helfern dem hier abgemahnten Sachverhalt zum Teil angepasst wurde., nämlich der REchteverletzung durch Nutzung von Logo, Schriftzug und Stadionplan
http://viewtopic.php?f=48&t=7204
Nach den hier ebenfalls geposteten Urteilen des BGH und anderer Gerichte ist die ATGB im Grossen und Ganzen nicht Bestandteil der Karten, wenn die Karten von privat gekauft wurden. Deshalb ist es m.E. und nicht nur m.E. nicht rechtens, was B&H mit den Abmahnungen macht.
