04-02-2013, 11:54 PM
40-Euro-Klausel: Zählt der einzelne Artikel oder der Gesamtw
Ich denke das könnte interessant sein.
40-Euro-Klausel: Zählt der einzelne Artikel oder der Gesamtwert?
Bei der Ausübung des Widerrufsrechtes können dem Verbraucher im Rahmen der sog. 40-Euro-Klausel die Kosten der Rücksendung auferlegt werden. Nicht eindeutig geklärt ist die Frage, ob die Klausel greift, wenn der Verbraucher zwei Artikel zurücksendet, die zusammen 40 EUR übersteigen, jedoch jede für sich unterhalb von 40 Euro liegen.
http://www.rechtsteufel.de/40-euro-klau ... gesamtwert
AG Krefeld: Vorzeitige Beendigung eBay-Auktion bei Beschädigung
http://www.dr-bahr.com/news/vorzeitige- ... igung.html
Ebenfall im Link zu finden ------
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16.01.13LG Bochum: Bei Beschädigung des Artikels darf eBay-Auktion vorzeitig beendet werden
28.12.12AG Bremen: Anfechtbarkeit einer eBay-Auktion
29.06.12LG Bonn: Vorzeitige Beendigung einer eBay-Auktion bei Sachmangel
30.05.12LG Berlin: Anfechtungserklärung eines eBay-Verkaufs muss hinreichend deutlich erfolgen
21.08.11BGH: Bei Diebstahl des Artikels darf eBay-Auktion vorzeitig beendet werden
Ich denke das könnte interessant sein.
40-Euro-Klausel: Zählt der einzelne Artikel oder der Gesamtwert?
Bei der Ausübung des Widerrufsrechtes können dem Verbraucher im Rahmen der sog. 40-Euro-Klausel die Kosten der Rücksendung auferlegt werden. Nicht eindeutig geklärt ist die Frage, ob die Klausel greift, wenn der Verbraucher zwei Artikel zurücksendet, die zusammen 40 EUR übersteigen, jedoch jede für sich unterhalb von 40 Euro liegen.
http://www.rechtsteufel.de/40-euro-klau ... gesamtwert
Zitat:Das AG Augsburg hat entschieden, dass in diesem Fall der Verbraucher die Rücksendekosten tragen müsse. Ein Verbraucher klagte gegen einen Online-Händler auf Erstattung der Rücksendekosten (AG Augsburg vom 14.12.2012, 17 C 4362/12). Der Kunde hatte eine Hose zum Preis von 29,95 EUR und Schuhe für 12,90 EUR gekauft. Beide Artikel schickte er im Rahmen des Widerrufsrechts zurück. Der Händler vereinbarte wirksam in seiner AGB die Geltung der sogenannten 40-Euro-Klausel. Der Händler erstattete keine Rücksendekosten. Der Kunde klagte.
Das Gericht legt die Vorschrift dahingehend aus, dass nicht der Gesamtwert der zurückgesandten Ware für die Beurteilung maßgeblich ist. Im vorliegenden Fall wären das 42,85 EUR und die Grenze von 40 EUR wäre überschritten. Das AG Augsburg legte die jeweiligen Werte, einmal 29,95 Euro und einmal 12,90 Euro, zu Grunde. Da keines der beiden Produkte einen Wert von über 40 Euro hatte, sollte der Verbraucher die Rücksendekosten tragen...........................weiter im link
AG Krefeld: Vorzeitige Beendigung eBay-Auktion bei Beschädigung
http://www.dr-bahr.com/news/vorzeitige- ... igung.html
Zitat:Wird der Gegenstand einer eBay-Auktion während der Versteigerung beschädigt, kann der Verkäufer von seinem Verkaufsangebot zurücktreten (AG Krefeld, Urt. v. 07.06.2013 - Az.: 5 C 352/12).
Der Beklagte bot bei eBay ein Mobilfunkgerät zum Verkauf an. Während der Versteigerung wurde das Gerät beschädigt. Der potentielle Käufer akzeptierte dies nicht, sondern klagte auf Herausgabe des Gegenstandes.
Zu Unrecht wie nun das LG Krefeld entschied.
Wie bereits der BGH in seiner Grundlagen-Entscheidung (Urt. v. 08.06.2011 - Az.: VIII ZR 305/10) ......................Urteil im link
Ebenfall im Link zu finden ------
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