02-22-2013, 06:05 PM
Urteile aus den Foren. Vielleicht werden noch ein paar mehr eingestellt.
Ob Positiv oder Negativ man kann aus beiden was lernen.
Ob Positiv oder Negativ man kann aus beiden was lernen.
Zitat:http://viewtopic.php?f=23&t=1103&start=105#p17172
Amtsgericht Rheinberg11.1.2013 ---- 12 C 311/12
Zitat:http://viewtopic.php?f=23&t=1103&start=90#p17171
Amtsgericht Gelsenkirchen Buer 6.12.2012 ......23 C 219/12
Zitat:eBay-Angebote vorzeitig beenden -aber richtig-
Angebot ist rechtsverbindlich (OLG Oldenburg, Urteil vom 28.07.2005)
http://www.internetrecht-rostock.de/eba ... eenden.htm
§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums
Zitat:Das man damit nicht durchkommt dürfte wohl klar sein.
Im vorliegenden Fall hatte ein Verkäufer bei eBay Winterreifen eingestellt und dieses Angebot vor Ablauf der Auktion beendet. Der zu diesem Zeitpunkt mit 1 Euro Höchstbietende forderte schließlich die Herausgabe der Ware gegen Zahlung des Kaufpreises von 1 Euro. Der Anbieter verweigerte die Aushändigung der Winterreifen mit der Begründung, diese seien mittlerweile anderweitig verkauft worden. Der eBay-Bieter forderte daraufhin Schadensersatz im Wert der Ware von 579 Euro.-------------
http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Nue ... s12904.htm
Zitat:Mindestpreis bei eBay vergessen: Kein Irrtum oder Grund, Auktion abzubrechen
http://www.ferner-alsdorf.de/2013/02/mi ... zubrechen/
Das Amtsgericht Bremen (23 C 0317/12) hat nun entschieden, dass dies kein Irrtum im Sinne des BGB ist und damit kein Grund für eine Anfechtung oder den Abbruch der “Auktion” vorliegt. Daher wird es klüger sein, von einem Abbruch abzusehen, sofern es bereits einen “Bieter” gibt.

