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Weiterverkauf von Fußballtickets erlaubt?
#5
Der Kampf um das Ticket: Der Schwarzhandel mit Bundesligakarten in der Rechtsprechung

http://www.anwalt.de/rechtstipps/der-ka ... 10529.html
Zitat:Inzwischen liegen einige Entscheidungen vor. Danach dürfte feststehen, dass der Handel mit nicht personalisierten Karten nur eingeschränkt unterbunden werden kann. So war der Hamburger SV gegen einen Kartenbieter vorgegangen. Dieser hatte die Karten teilweise direkt von dem Verein, teilweise von Dritten erworben. Der Bundesgerichtshof entschied am 11. September 2008 (Az.: I ZR 74/06), dass der Verein den Handel mit Eintrittskarten dann untersagen kann, wenn der gewerbliche Anbieter diese direkt von ihm oder seinen Vertriebsorganisationen bezogen hat. Nicht untersagt werden kann jedoch der Handel, wenn die gewerblichen Anbieter die Karten über Suchanzeigen, etwa im Internet, erwerben. Ähnlich entschied das Landgericht Dortmund am 11. Februar 2010 (Az.: 13 O 46/08) für den Verein Borussia Dortmund. Hinsichtlich des Verkaufs von Privaten über eBay ist die Lage uneinheitlich. So untersagte das Landgericht Mainz (Entscheidung vom 20. Juni 2007, Az.: 3 S 220/06) einem Dauerkarteninhaber, das Ticket in einer Internetauktion zu verkaufen. Gleichzeitig billigte das Gericht die Strafmaßnahme des Vereins, den Karteninhaber vom künftigen Erwerb einer Dauerkarte auszuschließen. Das Gericht sah die AGB als wirksam an und stellte in der Begründung insbesondere auf Sicherheitserwägungen ab. Ähnlich verhält es sich bei der Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 8. August 2007 (Az.: 4 HK O 3850/07). Ohne weitere Begründung setzte das Gericht die Wirksamkeit der AGB voraus. Es stellte in den Mittelpunkt der Entscheidung das Interesse der Vereine, den Schwarzmarkthandel einzudämmen, damit es „normalen" Besucher nicht unmöglich gemacht oder zumindest erheblich erschwert werde, Spitzenspiele zu besuchen.

Der Bundesgerichtshof äußerte in seiner Entscheidung vom 11. September 2008 jedoch Zweifel an der Wirksamkeit der AGB. Nach seiner Ansicht fehlt es häufig an einer Bindung an das Weiterveräußerungsverbot, wenn Karten privat verschenkt worden sind, der Erwerber am Besuch des Spiels plötzlich gehindert ist oder wenn bei einer Kartenbestellung die AGB nicht wirksam einbezogen wurden.................................mehr im link

http://www.jur-blog.de/abmahnungen/rech ... hinderung/
Zitat:OLG Hamm, Urteil vom, 14.07.2009, Az. 4 U 86/09 – Vor nicht allzu langer Zeit war auch hier eine “Abmahnung” wegen angeblich unzulässgem Verkauf eines Tickets über eBay (Großveranstaltung in Bundesligastation) aufgeschlagen. Die Rechtspechung des BGH (BGH, Urteil vom 11. September 2008 – I ZR 74/06) hatte vorher Einschränkung des Weiterverkaufs von Tickets erlaubt. Dabei waren jedoch nach AGB-Recht enge Grenzen an die Beschränkung des Weiterverkaufs gesteckt worden. Anhand dieser Grenzen hatte sich die Abmahnung als unzulässig erwiesen. Nunmehr hat das OLG Hamm ebenfalls mit diesen Grenzen des BGH ernst gemacht: Online-Auktionen (allen voran eBay und Amazon) dürfen nicht generell per AGB vom Weiterverkauf von Tickets ausgeschlossen werden. Wie zuvor schon das Landgericht, hat das OLG dabei sogar einen Unterlassungsanspruch wegen gezielter Absatzbehinderung (§§ 3, 4 Nr. 10 UWG) für Online-Auktionen bejaht.
Wer also AGB zum Verkauf von Tickets verwendet, sollte diese in jedem Fall nach den Erfordernissen des BGH gestalten bzw. gestalten lassen......................weiter im link
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RE: Weiterverkauf von Fußballtickets erlaubt? - von Krennz - 10-08-2012, 01:59 PM
RE: Weiterverkauf von Fußballtickets erlaubt? - von Krennz - 10-10-2012, 09:51 AM
RE: Weiterverkauf von Fußballtickets erlaubt? - von Krennz - 01-20-2013, 01:07 PM
RE: Weiterverkauf von Fußballtickets erlaubt? - von Regine12 - 01-20-2013, 03:31 PM
RE: Weiterverkauf von Fußballtickets erlaubt? - von Krennz - 11-08-2013, 08:40 PM

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