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Call-by-Call-Anbieter 010040: Rechtsanwalt droht Verbraucher
#3
Re: Call-by-Call-Anbieter 010040: Rechtsanwalt droht Verbrau

Zitat:Keine korrekte Preisansage

Noch klarer liegt der Fall für Verbraucher, wenn eine Mahnung der 010040 GmbH Forderungen über Gespräche enthält, die zwischen dem 1. August und dem 12. September 2012 geführt wurden. In diesem Zeitraum erfolgte nach Ansicht der Bundesnetzagentur keine korrekte Preisansage, weshalb der Anbieter abgemahnt wurde. Ein Verstoß gegen die Preisansagepflicht hat zur Folge, dass der Kunde keinerlei Entgelt bezahlen muss (§ 66h Nr. 1 Telekommunikationsgesetz). Kunden könnten also unter Verweis auf die Entscheidung der Behörde jegliche Zahlung für Gespräche im genannten Zeitraum verweigern.

Um eine langwierige Auseinandersetzung mit dem Anbieter zu vermeiden, empfiehlt es sich, für die angemahnten Gespräche mindestens die vor der Erhöhung geltenden Preise zu bezahlen. Diese betrugen nach Informationen der Verbraucherzentrale für Gespräche ins Festnetz bis zu 1,29 Cent und ins Mobilfunknetz 3,73 Cent pro Minute. In einem Begleitschreiben sollten Kunden darauf hinweisen, dass sie die Beanstandungen gegen die Rechnung aufrechterhalten und den errechneten Betrag ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht bezahlen. Dazu kann unser Musterbrief genutzt werden. Sollte der Anbieter die darüber hinausgehenden Forderungen gerichtlich geltend machen, könnten Kunden dem Verfahren nach Ansicht der Verbraucherzentrale dann gelassen entgegen sehen.

http://www.vz-nrw.de/call-by-call-abzoc ... ahnungen--
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RE: Call-by-Call-Anbieter 010040: Rechtsanwalt droht Verbraucher - von Krennz - 01-13-2013, 03:08 PM

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