12-06-2012, 10:13 AM
Flirt-cafe will seine Probekunden" nicht mehr aus den Fängen lassen und hat seine AGB für das Probeabo so gestaltet, dass eine regelgerechte Kündigung innerhalb der vorgegebenen Frist fast unmöglich ist.
Dazu meint die Verbraucherzentrale Hamburg
Hierzu ist zu sagen, dass die VZHH eine entsprechende einmstweilige Verfügung erwirkt hat, sodass Flirt-cafe das Widerrufsrecht, ohne sich kostenpflichtig zu machen, nicht verneinen darf.
Dazu meint die Verbraucherzentrale Hamburg
Zitat:Erfüllt die Probemitgliedschaft nicht Ihre Erwartungen und wollen Sie keine vertragliche Bindung mehr, so kündigen Sie das Testabo nicht, sondern erklären den Widerruf.
Schreiben Sie per Einwurfeinschreiben an Flirtcafe: „Hiermit widerrufe ich den am (Datum) abgeschlossenen Vertrag“.
Die Frist für den Widerruf beträgt 14 Tage. Die Widerrufsfrist ist gewahrt, wenn Sie den Brief innerhalb dieser Frist absenden.
Übrigens: Das Widerrufsrecht besteht unabhängig davon, ob Sie die Dienste bereits genutzt haben. Sollte Flirtcafe den Widerruf mit Hinweis auf die Nutzung verweigern, informieren Sie uns (verbaucherrecht@vzhh.de).
Hierzu ist zu sagen, dass die VZHH eine entsprechende einmstweilige Verfügung erwirkt hat, sodass Flirt-cafe das Widerrufsrecht, ohne sich kostenpflichtig zu machen, nicht verneinen darf.
