11-24-2012, 08:37 PM
Re: pro-payment lässt neue Mahnwelle los zweite Jahr bezahl
Die Behauptung, dass ich mit der Zahlung für das erste Jahr den Vertrag anerkannt habe Begibt sich jeder Rechtsgrundlage.
Ich habe seinerzeit aus Unkenntnis, ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht gezahlt und kann diese Zahlung zurückfordern.
Versteckte Kostenhinweise in den AGB werden nach § 3o5C (1) und (2) BGB (versteckte Klausel) regelmässig nicht Bestandteil des Vertrages (allgemeine Rechtssprechung)
Bei einer Forderung für das zweite Jahr kann ich der Rechnung widersprechen und die Zahlung für das erste Jahr zurückfordern (mit Androhung Strafverfolgung/Privatklage)
Die Behauptung, dass ich mit der Zahlung für das erste Jahr den Vertrag anerkannt habe Begibt sich jeder Rechtsgrundlage.
Ich habe seinerzeit aus Unkenntnis, ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht gezahlt und kann diese Zahlung zurückfordern.
Versteckte Kostenhinweise in den AGB werden nach § 3o5C (1) und (2) BGB (versteckte Klausel) regelmässig nicht Bestandteil des Vertrages (allgemeine Rechtssprechung)
Bei einer Forderung für das zweite Jahr kann ich der Rechnung widersprechen und die Zahlung für das erste Jahr zurückfordern (mit Androhung Strafverfolgung/Privatklage)
