12-31-2011, 05:19 PM
Na,
inzwischen weht doch ein härteres Lüftchen bei den STAs und Gerichten.
Einige der Abofallensteller haben vom Lüneburger Landgericht gesiebte Luft und Einzug der Gewinne verordnet bekommen (u.A. Euceva etc.)
3,5 Jahre, 2, 8 Jahre, 4 Jahre und der Hauptbeschuldigte dürfte demnach mit bis zu 10 Jahren rechnen dürfen.
inzwischen weht doch ein härteres Lüftchen bei den STAs und Gerichten.
Einige der Abofallensteller haben vom Lüneburger Landgericht gesiebte Luft und Einzug der Gewinne verordnet bekommen (u.A. Euceva etc.)
3,5 Jahre, 2, 8 Jahre, 4 Jahre und der Hauptbeschuldigte dürfte demnach mit bis zu 10 Jahren rechnen dürfen.
