12-31-2011, 01:14 PM
Mal hier ein wenig die Sache auffrischen :?
Ist bereits das Anschauen von rechtswidrigen Internetstreams nach Art von kino.to strafbar?
http://netzrecht.org/ist-bereits-das-an ... -strafbar/
http://www.derwesten.de/wirtschaft/digi ... 84747.html
Millionen neue Mandanten täglich
27. Dezember 2011
http://www.kanzlei-hoenig.de/2011/4-mil ... -taeglich/
Wer noch mehr finden möchte !!!!! http://www.jurablogs.com/thema/kino
Ist bereits das Anschauen von rechtswidrigen Internetstreams nach Art von kino.to strafbar?
http://netzrecht.org/ist-bereits-das-an ... -strafbar/
Zitat:29. Dezember 2011Weiterer früherer kino.to-Mitarbeiter zu Freiheitsstrafe verurteilt
Das Amtsgericht Leipzig muss sich seit kurzem mit der Strafbarkeit der Betreiber des ehemaligen Streaming-Portals kino.to befassen, die im Juni 2011 durch die Polizei festgenommen wurden. Dabei sprach es nun in einem Verfahren in einem "obiter dictum" auch von der Strafbarkeit der Nutzer, die sich die Internet-Streams lediglich ansehen.............weiter im link
http://www.derwesten.de/wirtschaft/digi ... 84747.html
Zitat:Leipzig. Es ist das vierte Verfahren gegen einen ehemaligen kino.to-Mitarbeiter. Das Strafmaß, eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und fünf Monaten, ist bislang das höchste. kino.to war ein illegales Internet-Filmportal. Der heute Verurteilte hatte über eine Million Fiilme dort illegal hochgeladen..................weiter im link
Millionen neue Mandanten täglich
27. Dezember 2011
http://www.kanzlei-hoenig.de/2011/4-mil ... -taeglich/
Zitat:Das Amtsgericht Leipzig sorgt für Nachschub. Bis zu vier Millionen Menschen sollen sich strafbar gemacht haben. Täglich! Das sind 46,3 Straftäter pro Sekunde.
Der dortige Richter am Amtsgericht (RiAG) schreibt mit einer am Mittwoch, den 21.12.2011, verkündeteten Entscheidung Rechtsgeschichte. Er verurteilte einen „Film-Piraten von Kino.to“ (Berliner Kurier) zu drei Jahren und fünf Monaten Haft. Er habe „nach Überzeugung des Gerichts“ die Serverinfrastruktur im Ausland für das Portal organisiert und einen eigenen Filehoster betrieben.
Geschenkt, das war keine Aufgabe, an der ein Richter wachsen konnte; der Verurteilte hatte zuvor ein Geständnis abgelegt, der Rest steht im Gesetz, das man auch ohne Prädikats-Examen verstehen kann.
Deswegen ließ sich der RiAG bei der Urteilsverkündung etwas Spektakuläres einfallen, um dann doch noch in die Zeitung zu kommen: Die Nutzer von Kino.to, also die vier Millionen täglichen Filmegucker, sollen sich auch strafbar gemacht haben:.........................weiter im link
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