12-04-2011, 12:26 PM
Inzwischen ist der VSR eingeknickt und hat die Unterlassungserklärung ab gegeben.
Wenn also von Werbern für den VSR behauptet wird, es handele sich um ein kostenloses Probeabo, oder es würden Arbeitslose gefördert, muss der VSR die vereinbarte Vertagsstrafe zahlen.
Wenn also von Werbern für den VSR behauptet wird, es handele sich um ein kostenloses Probeabo, oder es würden Arbeitslose gefördert, muss der VSR die vereinbarte Vertagsstrafe zahlen.
