06-22-2011, 07:54 AM
Wenn ich der BNetzA Kopien der Rechnungen schicke haben die eine Handhabe die Rufnummern abzuschalten, zumal das Oberverwaltungsgericht NRWin einem Beschluss festgestellt hat, dass die Verwendung von Ortsnetzrufnummern für Sexhotlines nicht zulässig ist und ein entsprechendes Verbot ausgesprochen hat. Die BNetzA wird dann auch ein Rechnungslegungs- und Inkassoverbot aussprechen und der Kohl ist gegessen.
Dadurch werden auch Andere geschützt.
Wenn ich Denen ihre Mahnungen zurückschicke wissen Die, dass da nichts zu holen ist. Die geben dann schnell Ruhe.
Sollten nochmal Telefonanrufe kommen sage ich "Ich habe Euch der BNetzA gemeldet" und lege auf.
Dadurch werden auch Andere geschützt.
Wenn ich Denen ihre Mahnungen zurückschicke wissen Die, dass da nichts zu holen ist. Die geben dann schnell Ruhe.
Sollten nochmal Telefonanrufe kommen sage ich "Ich habe Euch der BNetzA gemeldet" und lege auf.
