03-31-2011, 11:22 PM
Re: Laut LG Hamburg - Branchenbuch(Abzocke)-Einträge ist Bet
Verwechslung ausgeschlossen? Branchenbuchanbieterlogik!
Quelle : http://klawtext.blogspot.com/2011/03/ve ... ossen.html
IHK Frankfurt am Main - Adressbuchschwindel
Adressbuchangebote - Adressbuchmaschen - Adressbuchschwindel.
Quelle : http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/ ... index.html
Prozesse, in denen Werbeverlage verloren haben
Dubiose Formulare, unwirksame AGB, Irreführung, arglistige Täuschung und andere Rechtsgründe
http://www.verbraucherabzocke.info/6-On ... nbetr.html
Verwechslung ausgeschlossen? Branchenbuchanbieterlogik!
Quelle : http://klawtext.blogspot.com/2011/03/ve ... ossen.html
Zitat:Zitat:
Das finde ich ja jetzt klasse. Ich habe hier ein ellenlanges Schreiben eines Branchenbuchanbieters. Der ist dafür bekannt, für Einträge in dieses Branchenbuch unglaubliche 1.068,- Euro netto pro Jahr mit einer Mindestvertragsdauer von zwei Jahren zu verlangen. Gesamtkosten brutto mithin mehr als 2.500,- Euro. Dafür kann man sich schon ein paar Mal bei den Gelben Seiten listen lassen.
Im Auftrag von Mandanten fechte ich daher entsprechende Aufträge auch gerne mal an, unter anderem mit dem Argument, dass man mit der Aufmachung und Farbgebung der Formulare doch ein wenig an die Gelben Seiten erinnern würde.
Das sieht der Branchenbuchanbieter natürlich ganz anders: Eine Verwechlungsgefahr bestünde eindeutig nicht...............mehr im link
IHK Frankfurt am Main - Adressbuchschwindel
Adressbuchangebote - Adressbuchmaschen - Adressbuchschwindel.
Quelle : http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/ ... index.html
Zitat:Zitat
Wer kennt sie nicht, die als Rechnung getarnten Angebotsformulare unseriöser Adressbuch-Verlage, die massenhaft versandt werden. Dem Empfänger wird damit oder durch weitere täuschende Formulierungen eine Zahlungsverpflichtung aus einem bereits geschlossenen Anzeigenvertrag vorgetäuscht. Erst der Blick ins Kleingedruckte bringt es an den Tag. Der Vertrag kommt erst durch Bezahlen der geforderten Summe oder Rückübersendung des Formulars zu Stande....................
2. Was kann der Getäuschte tun, wenn er auf den Schwindel reingefallen
ist? ...................zu finden im Link
Prozesse, in denen Werbeverlage verloren haben
Dubiose Formulare, unwirksame AGB, Irreführung, arglistige Täuschung und andere Rechtsgründe
http://www.verbraucherabzocke.info/6-On ... nbetr.html

