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Verbraucherzentrale Hamburg rät:
#2
Wenn ich (leider) für das erste Jahr gezahlt habe rät die Verbraucherzentrale Hamburg http://www.vzhh.de/telekommunikation/30 ... hrhtm.aspx

Zitat:Ich habe für das erste Jahr gezahlt. Jetzt kommt eine Rechnung für das zweite Jahr. Was soll ich jetzt machen?

Haben Sie bereits für ein Jahr gezahlt und erhalten nun die Rechnung für das Folgejahr, zahlen Sie auf keinen Fall erneut.

Wird behauptet, Sie hätten mit der ersten Zahlung den Vertrag wirksam bestätigt ist das unsinnig und falsch.

Zahlen Sie nicht!

Bleiben Sie stur!

Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen!
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RE: Verbraucherzentrale Hamburg rät: - von Krennz - 01-11-2011, 11:41 AM
RE: Verbraucherzentrale Hamburg rät: - von Krennz - 03-13-2011, 09:24 AM

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