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Greichtliche Mahnverfahren - Widerspruchsfrist verpasst
#2
Solange kein gelber Brief mit Staatswappen vom Amtsgericht kommt ist alles nur heisse Luft, die ich ignorieren kann.

Das wäre hier der erste Fall, dass ein Mahnbescheiss äh - scheid beantragt würde. Es koset die nämlich 23,- € und es ist nicht sicher, ob die das durchkriegen. Zumal das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster auf Betreiben der Bundesnetzagentur dieses Geschäftsmodell eigentlich per Beschluss verboten hat.

Einem Vollstreckungstitel kann ich innerhalb von 14 Tagen widersprechen.
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RE: Greichtliche Mahnverfahren - Widerspruchsfrist verpasst - von Krennz - 03-05-2011, 07:31 PM

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