02-02-2011, 02:56 PM
Zu dem Thema hat die Verbraucherzentrale folgendes mitzuteilen:
http://www.vzhh.de/telekommunikation/31 ... falle.aspx
und nich einen: http://www.vzhh.de/recht/100194/parship ... ng-ab.aspx
Insbesondere Parship aber auch Flirtcafe und anderen dürfte das zu denken geben.
http://www.vzhh.de/telekommunikation/31 ... falle.aspx
Zitat:Das sollten Sie tun:
* Lassen Sie sich nicht von kostenlosen oder sehr günstigen Angeboten blenden. Im Kleingedruckten gibt es oft Haken. Kündigungen und widerrufen Sie immer per Brief mit Einschreiben/Rückschein.
* Sofern Sie wirksam widerrufen, gekündigt oder angefochten haben und die Dienste des Anbieters nicht mehr nutzen, sollten Sie auch keine Beiträge mehr zahlen. Widerrufen Sie auch die Lastschriftermächtigung und holen Sie gegebenenfalls abgebuchte Beträge über Ihr Geldinstitut zurück.
* Lassen Sie sich nicht von Mahn- und Inkassobriefen einschüchtern.
und nich einen: http://www.vzhh.de/recht/100194/parship ... ng-ab.aspx
Zitat:Die Abmahnung
Wir mahnten Parship ab. Am 8. Dezember 2010 gab Parship die geforderte Unterlassungserklärung ab und verpflichtete sich, das Widerrufsrecht für das Persönlichkeitsgutachten als Teil der Premium-Mitgliedschaft nicht mehr vom Widerruf auszuschließen. Zudem darf sich Parship auch bei bereits widerrufenen Verträgen nicht mehr auf die Klausel berufen.
Unser Rat
Fordert Parship mit Verweis auf den Ausschluss des Widerrufsrechts 120 Euro von Ihnen, verweigern Sie die Zahlung unter Hinweis auf die Unterlassungserklärung und informieren Sie uns: verbraucherrecht@vzhh.de. Telefonische Beratung zu Parship und allen Fragen rund um Partnervermittlungsverträge: Mo bis Do 10 bis 18 Uhr 0900 1 77 54 41 (1,50 €/Min. aus dem dt. Festnetz, mobil mehr).
Insbesondere Parship aber auch Flirtcafe und anderen dürfte das zu denken geben.
