12-27-2010, 09:28 AM
Wenn Du die anderen Beiträge zu Visioncom gelesen hast weisst Du eigentlich bescheid.
Meiner Meinung nach haftet der Anschlussinhaber gegenüber einem Telekommunikationsanbieter. Doch das spielt wohl hier keine Rolle. Da Preisangaben bei den Werbungen von VCom in der Regel unzureichend und irreführend sind kommt hier, nach einer Entscheidung des BGH in ähnlicher Sache, kein wirksamer Vertrag zu Stande. Sollte ein Mahnbesheid kommen, mache ich nur auf dem beiliegenden Formular ein Kreuzchen bei "Ich widerspreche ..........." und schicke das Teil unterschrieben, evtl. sogar als Einschreiben mit Rückschein, ans Gericht zurück.
Wenn ich erkenne, dass die Post von VCom ist kann ich sie auch ungeöffnet mit dem Vermerk "Annahme verweigert" zurück in den gelben Kasten werfen.
Grüsse
Klaus
Meiner Meinung nach haftet der Anschlussinhaber gegenüber einem Telekommunikationsanbieter. Doch das spielt wohl hier keine Rolle. Da Preisangaben bei den Werbungen von VCom in der Regel unzureichend und irreführend sind kommt hier, nach einer Entscheidung des BGH in ähnlicher Sache, kein wirksamer Vertrag zu Stande. Sollte ein Mahnbesheid kommen, mache ich nur auf dem beiliegenden Formular ein Kreuzchen bei "Ich widerspreche ..........." und schicke das Teil unterschrieben, evtl. sogar als Einschreiben mit Rückschein, ans Gericht zurück.
Wenn ich erkenne, dass die Post von VCom ist kann ich sie auch ungeöffnet mit dem Vermerk "Annahme verweigert" zurück in den gelben Kasten werfen.
Grüsse
Klaus
