06-18-2010, 06:48 PM
Olaf Tank: Sparkasse muss Skandal-Anwalt kein Konto führen
Olaf Tank: Sparkasse muss Skandal-Anwalt kein Konto führen
Olaf Tank: Sparkasse muss Skandal-Anwalt kein Konto führen
Zitat: Quelle http://www.bn-net.de/preexport_startseit...-tank.htmlSollte ich Post bekommen , werde ich auch schreiben.
Auch die Grundrechte des Rechtsanwalts seien nicht beeinträchtigt. Wenn die Sparkasse einen Renommeeschaden darlegen könne, sei sie berechtigt, die Einrichtung eines Kontos abzulehnen. Im vorliegenden Fall haben sich innerhalb von vier Wochen, nachdem die Sparkasse aufgrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Osnabrück das Konto eröffnen musste, mehr als 300 Beschwerden angehäuft. ................................................................aus dem Link
Zitat:Quelle Beispielhaftes Gerichtsurteil gegen Internet-Abzocker http://www.finanznachrichten.de/nachrich...er-007.htm
Um heute mit Mafiamethoden Geld zu machen, braucht man keine schweren Jungs mit Waffen. Ein wenig Ahnung vom Internet, das Wissen um Gesetzeslücken und jede Menge Internetadressen genügen, um viel Geld zu kassieren. Entsprechend viele Abzocker gibt es, die arglose Nutzer in teure Online-Abofallen locken und anschließend mit Rechnungen und Mahnungen unter Druck setzen. Und das funktioniert: Hunderttausende Opfer haben aus Angst vor Ärger schon bezahlt, der Schaden geht inzwischen in die Millionen. Um Verbraucher zu schützen, starteten COMPUTERBILD und der Verbraucherzentrale Bundesverband vergangenen August eine gemeinsame Anti-Abzock-Aktion. Die Kampagne feiert große Erfolge vor Gericht und mit einer speziellen Software gegen Internetabzocke (Heft 14/2010, ab Samstag im Handel).
COMPUTERBILD ging juristisch gegen Online-Abzocker vor und ließ Abofallen-Opfer von der renommierten Wirtschaftskanzlei CMS Hasche Sigle vertreten. Mit Erfolg. So gibt es unter anderem ein Urteil mit Signalkraft: Die Firma Online Premium Content Limited wurde wegen der Geschäftspraktiken mit der Abofalle http://www.online-gedichtesammlung.de verklagt, 60 Euro plus Zinsen an das Opfer zurückzuzahlen. Auf der Internetseite warb der Betreiber mit "über 2000 Gedichten zum Lesen und Downloaden", Zugriff gab es nach der Anmeldung mit Name, Anschrift und E-Mail-Adresse. Der Trick: Im Kleingedruckten wurde den Nutzern ein 12-Monatsvertrag für 60 Euro untergejubelt. Dazu stellte das Amtsgericht Hamburg-St. Georg eindeutig fest: "Die Beklagte hat arglistig gehandelt, denn sie hat durch ihre Vertretungsberechtigten in der Absicht gehandelt, den Kläger über die Entgeltlichkeit ihres Angebots zu täuschen." (Az. 922 C 4445/09)................................aus dem Link

