06-02-2010, 12:01 PM
Aber auch der BaFin sind leider Grenzen gesetzt.
Betreffs : Rückbuchung meines zu Unrecht vom Konto abgebuchten Geldes.
Geldrückbuchungen durch Banken - Betrügereien
Gewinnspielmafia: Postbank zahlt Hans V. über 12.000 Euro zurück---http://rechtsanwalt-stefan-richter.de/ge...rueck.html
Zitat:Quelle http://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Besc ... __nnn=true
Haben Sie Ärger mit einer Bank oder einer Versicherung? Nicht jeder Streit muss vor Gericht enden. Wir möchten Ihnen hier verschiedene Möglichkeiten vorstellen, wie Sie sich über Unternehmen beschweren können.
Bitte beachten Sie, dass der Beschwerdebearbeitung in der BaFin rechtliche Grenzen gesetzt sind.
* Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Das ist ausschließlich Sache der Gerichte. Nur diese können streitige Rechtsansichten verbindlich klären und die Unternehmen z.B. durch Urteil zu einer Zahlung verpflichten.
* Die BaFin kann Ihnen auch keine Gutachten zu allgemeinen Rechtsfragen erstellen. Die allgemeine Rechtsberatung ist gesetzlich den beratenden Berufen, insbesondere der Rechtsanwaltschaft (http://www.brak.de), vorbehalten. Auch Verbraucherschutzorganisationen bieten hier Hilfestellung.
Betreffs : Rückbuchung meines zu Unrecht vom Konto abgebuchten Geldes.
Geldrückbuchungen durch Banken - Betrügereien
Zitat:Quelle http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/las...rueck.htmlHier mal einige Erfolge.
Was ist diese ominöse 6-Wochen Frist für Kontoinhaber bei Rückgaben wegen Widerspruch ?
Flapsig formuliert: Ein häufiges Mißverständnis ;-)
Zwischen den Banken ist im Lastschrift-Abkommen (Abschnitt III, Nr. 2) eine 6-Wochen-Frist ab Belastung genannt, während derer Lastschriften zurückgegeben werden können. Der Zahlungspflichtige ist diesem Abkommen nicht beigetreten (Abschnitt IV, Nr. 1) und somit nicht an diese Frist gebunden. Theoretisch kann er unbegrenzt der Lastschrift widersprechen, da die Kontobelastung schwebend unwirksam ist (kein Auftrag von ihm an seine Bank, der BGH hat hier die "Genehmigungstheorie" aufgestellt). Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Kunde den ganzen Winter im warmen Süden verbracht hat oder monatelang im Krankenhaus lag und jeweils keine Ahnung von der Lastschrift hatte. Er muß allerdings trotzdem §242 BGB (Pflicht zur unverzüglichen Aufklärung) und Ziffer 11 (4) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Unverzügliche Prüfung von Mitteilungen) beachten! Abgesehen davon kann der Einziehende natürlich zivilrechtlich gegen den Zahlungspflichtigen vorgehen, was unter Umständen teuer wird. Also nicht aus "Lust und Dollerei" Lastschriften zurückgeben.
Die Bank kann somit auch die unberechtigte Lastschrift noch nach mehr als 6 Wochen zurückgeben. (LS-Abkommen Abschnitt III Nr. 2 "Schadenersatzansprüche im Sinne der Regelung in Abschnitt I Nr. 5 bleiben hiervon unberührt" / Abschnitt I Nr. 5 " Bei Lastschriften, die als Einzugsermächtigungslastschrift gekennzeichnet sind, haftet die erste Inkassostelle der Zahlstelle für jeden Schaden, der dieser durch unberechtigt eingereichte Lastschriften entsteht")
Die Valutierung der Rücklastschrift sowie die Erstattung angefallener Kontoentgelte hat nach Ziffer A 2.5.1 der Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr so zu erfolgen, als hätte die Buchung nie stattgefunden. Das Konto des Kunden wird also in den Zustand vor der Belastung zurückgesetzt.
Gewinnspielmafia: Postbank zahlt Hans V. über 12.000 Euro zurück---http://rechtsanwalt-stefan-richter.de/ge...rueck.html

