05-15-2010, 10:25 PM
Ein nicht so ganz ernst zu nehmender Post
Landgericht Düsseldorf: Begriff "Abzocke" Bestandteil der Meinungsfreiheit
Euroweb GmbH verliert wegen zu weit gefasster Ansprüche Prozess
http://www.it-schule.de/nachricht,316,L ... gsfreiheit
"Chef, Sie Hurensohn!" ist keine persönliche Beleidigung...
http://www.myheimat.de/marburg/politik/ ... 70927.html
http://www.sueddeutsche.de/bayern/614/309550/text/
http://www.sueddeutsche.de/bayern/614/309550/text/
http://www.business-best-practice.de/ti ... gieren.php
Mundartliche Bezeichnung von Polizeibeamten als "Bullen" stellt keine Beleidigung dar
http://www.schwarz-anwaelte.de/index.ph ... rticle/198
Das kommt wohl hier bei den Urteilen auf viele Umstände und auch auf den Richter an. Unsere Polizeibeamten werden echt stinksauer bei dem Wort Bulle.
Katalog der Beleidigungen
http://www.webbstar.de/2010/05/13/katalo...idigungen/
Ihr dürft gerne mir gerne den Mittelfinger zeigen.
Die Zitate sind aus dem darüber liegene Link.
Landgericht Düsseldorf: Begriff "Abzocke" Bestandteil der Meinungsfreiheit
Euroweb GmbH verliert wegen zu weit gefasster Ansprüche Prozess
http://www.it-schule.de/nachricht,316,L ... gsfreiheit
Zitat:Auch die Grenze zu Beleidigung und übler Nachrede sah der Richter nicht überschritten: "Zur Demokratie gehört ein Diskurs unter den Menschen." Die in der Mail enthaltenen Formulierungen wie "Abzocke" oder "über den Tisch ziehen" sah er nicht als unwahre Tatsachenbehauptungen, sondern als Unmutsäußerungen, die von dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt sindhttp://www1.mdr.de/mdr-info/urteile/6039685.html
Zitat:Schimpfwörter fallen unter die Meinungsfreiheit wenn sie nicht automatisch ehrverletzend sind. So kann der Begriff "Dummschwätzer" als sprachlich pointierte Bewertung der Auseinandersetzung in der Sache dienen. Anders liegt der Fall, wenn besonders schwerwiegende Schimpfwörter aus der Fäkalsprache fallen. Solche Ausdrücke sind stets als persönlich diffamierende Schmähung einzuordnen.
"Chef, Sie Hurensohn!" ist keine persönliche Beleidigung...
http://www.myheimat.de/marburg/politik/ ... 70927.html
Zitat:Ein Mitarbeiter einer Firma hatte zu seinen Chef "Chef, Sie Hurensohn!" gesagt und wurde deswegen entlassen. Vor Gericht traf man sich wieder und das Urteil lautete: Die Firma muss den Mitarbeiter wieder einstellen. Das spanische Gericht war der Auffassung, dass der Begriff "Hurensohn" so sehr in die Umgangssprache eingegangen ist und somit keine persönliche Beleidigung mehr darstellt...Staatsanwalt nennt Angeklagten ein ''Arschloch''
Ob sich die Deutschen Gerichte auch eines Tages dazu entschließen können, ehemalig beleidigende Schimpfwörter als Umgangssprache anzuerkennen und somit diese straffrei zu stellen?
http://www.sueddeutsche.de/bayern/614/309550/text/
Zitat:Das ist ein völlig inakzeptabler Vorgang", sagt der Leitende Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz zu dem Ausrutscher eines Mitarbeiters, den er sofort von dem Fall abgezogen hat. "Der Sachbearbeiter und ich werden uns beim Angeklagten schriftlich entschuldigen", so Nemetz. Weitere Konsequenzen schloss der Behördenchef nicht aus.Amtsgericht Ehingen: „Leck mich am Arsch“ beleidigt nicht
Ermittlungen wegen des Verdachts auf Beleidigung hat er allerdings nicht veranlasst. "Das ist zwar eine Ehrenkränkung, aber keine Beleidigung", argumentiert Nemetz. Um den Tatbestand der Beleidigung zu erfüllen, müsse ein Vorsatz vorliegen. Dies sei hier nicht der Fall. Der Staatsanwalt habe das A-Wort nur in einer internen Notiz verwendet, die nicht zur Veröffentlichung vorgesehen war.
http://www.sueddeutsche.de/bayern/614/309550/text/
Zitat:Über die Wirkung vier kurzer Worte hat das Amtsgericht Ehingen geurteilt. Jetzt diskutiert bundesweit die juristische Fachwelt darüber. Stein des Anstoßes ist der aus Goethes „Götz“ entlehnte Satz: „Leck mich am Arsch.“ Für das Amtsgericht ist er im Schwäbischen eine gängige Redewendung. Eine Beleidigung stellt er demnach nicht dar.
http://www.business-best-practice.de/ti ... gieren.php
Zitat:Sie erinnern sich vielleicht an das skurrile Urteil vom Sommer 2008: Dieter Bohlen wurde angeklagt, weil er einen Polizisten, der seinen Wagen abschleppen lassen wollte, geduzt hatte.
Und: Er wurde freigesprochen. Zwar dürfen Polizisten nicht geduzt werden, doch da das Duzen zu Herrn Bohlens normalen Umgangsformen gehört, sei es nicht als Unhöflichkeit oder Ehrverletzung zu werten, urteilte das Gericht.
Mundartliche Bezeichnung von Polizeibeamten als "Bullen" stellt keine Beleidigung dar
http://www.schwarz-anwaelte.de/index.ph ... rticle/198
Zitat:1. Die Äußerung „Bulle“, gerichtet an Polizeibeamte, stellt vorliegend keine Ehrverletzung i.S. von § 185 StGB dar. Dieser Begriff ist insbesondere in der umgangssprachlich geprägten Mundart - allgemein bekannt - nicht als Gleichsetzung eines Polizeibeamten mit einem Tier, das reizbar und angriffslustig zu blinder und unüberlegter Gewalt neigt, gleichzusetzen. Es stellt lediglich ein umgangssprachliches Synonym für „Polizeibeamter“ dar, ohne dass damit eine Herabsetzung des Polizeibeamten verbunden ist.
Das kommt wohl hier bei den Urteilen auf viele Umstände und auch auf den Richter an. Unsere Polizeibeamten werden echt stinksauer bei dem Wort Bulle.
Katalog der Beleidigungen
http://www.webbstar.de/2010/05/13/katalo...idigungen/
Ihr dürft gerne mir gerne den Mittelfinger zeigen.
Die Zitate sind aus dem darüber liegene Link.

