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RE: Urteil in Sachen Foren. - Krennz - 03-27-2007 Hallöchen. Habe heute im Auto was von nem Urteil über Foren gehört. Danach soll der MOD alle die Beiträge entfernen müssen, die den "Beschuldigten" verunplimpfen oder/ und beleidigen. Wer weiss da Näheres? Grüsse Klaus RE: Urteil in Sachen Foren. - boing - 03-27-2007 http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... s=0&anz=39 Irgendwann dann Volltext: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... kument.pdf RE: Urteil in Sachen Foren. - Krennz - 03-27-2007 @ an die Freaks thx weiss im endeffekt immer noch nicht wos langgeht und was das mit unsrem Forum zu tun hat, Jedenfalls die EL´s haben keine Chance von uns loszukommen Grüsse Klaus RE: Urteil in Sachen Foren. - Krennz - 04-27-2007 OK. Wenn ich, rein Theoretisch, sagen würde der xy ist ein fieses Armloch, dann müsste also Antonio den Beitrag löschen. Wenn ich jetzt aber sagen würde. Jesus sagte: Selig sind die arm im Geiste, xy," wäre das eine Beleidigung oder eine Feststellung? :?:
RE: Urteil in Sachen Foren. - Muethos - 04-28-2007 Würde Krennz aber sagen: Ich glaube das die ELs Verbrecher sein könnten dann ist dies rechtens, denn es ist keine Tatsache oder Vermutung, sondern in diesem Falle eine Art Dialog von Hätte, Wäre, Wenn Richtig? Sagt er: ELs sind Verbrecher Ich glaube ELs sind Verbrecher Ich bin der Meinung das sind Verbrecher. Das ist zu editieren oder löschen. Wie siehts aus mit Sind die ELs Verbrecher? Ob die ELs Verbrecher sein könnten? Es fallen Worte wie ELs und Verbrecher aber keine Behauptungen. Ist das noch sauber? Ausserdem könnten die ELs ja viele sein. Würde man statt Electronic Leasing einfach Ehlectronic Lesing nehmen, würde das einen Unterschied machen, da das ja nicht existierende Namen sind. Frau W aus H, das kann auch jeder sein. Fragen über Fragen. RE: Urteil in Sachen Foren. - boing - 04-28-2007 Wenn man eine Meinung äußern möchte, geht man immer auf Nummer Sicher, wenn man sagt: Meiner Meinung nach ist... Ich denke, dass... Aber wenn es offensichtlich ist, dass jemand seine Meinungsfreiheit überstrapaziert, indem er indirekt zu Verleumdungen und Beleidigungen greift, dann könnte im Zweifel ein Gericht doch einmal anders entscheiden. Jedenfalls sollte man immer deutlich machen, ob man Tatsachen behauptet oder Meinungen kundtun möchte, wenn man einem Rechtsstreit aus dem Weg gehen möchte. RE: Urteil in Sachen Foren. - Krennz - 08-29-2007 Hallo, hab das ganze jetzt in einem anderen Forum mal durchgespielt. Wenn ich sage: Du musst das so und so machen, dann ist das Rechtsberatung und muss gelöscht werden. Wen ich aber sage: Ich würde das so und so schreiben, so ist das meine Meinung, ob der Andere dass dann so macht bleibt ihm überlassen. Wenn ich sage: Der xy ist ein Abzocker, dann ist das zu löschen. Der darf nur Abzocker genannt werden, wenn er rechtskräftig verurteilt ist. Wenn ich aber sage: Die Verbraucherzentrale führt xy unter der Rubrik Abzocker, dann ist das eine Information die ich weitergeben darf. usw. Nie direkt etwas sagen, es könnte eine Beleidigung o.ä. sein. Immer meiner Meinung nach, ich würde sagen etc. verklausulieren. Jeder weiss was gemeint ist, aber es steht nicht da. Grüsse Klaus RE: Urteil in Sachen Foren. - Regine12 - 05-15-2010 Ein nicht so ganz ernst zu nehmender Post Landgericht Düsseldorf: Begriff "Abzocke" Bestandteil der Meinungsfreiheit Euroweb GmbH verliert wegen zu weit gefasster Ansprüche Prozess http://www.it-schule.de/nachricht,316,L ... gsfreiheit Zitat:Auch die Grenze zu Beleidigung und übler Nachrede sah der Richter nicht überschritten: "Zur Demokratie gehört ein Diskurs unter den Menschen." Die in der Mail enthaltenen Formulierungen wie "Abzocke" oder "über den Tisch ziehen" sah er nicht als unwahre Tatsachenbehauptungen, sondern als Unmutsäußerungen, die von dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt sindhttp://www1.mdr.de/mdr-info/urteile/6039685.html Zitat:Schimpfwörter fallen unter die Meinungsfreiheit wenn sie nicht automatisch ehrverletzend sind. So kann der Begriff "Dummschwätzer" als sprachlich pointierte Bewertung der Auseinandersetzung in der Sache dienen. Anders liegt der Fall, wenn besonders schwerwiegende Schimpfwörter aus der Fäkalsprache fallen. Solche Ausdrücke sind stets als persönlich diffamierende Schmähung einzuordnen. "Chef, Sie Hurensohn!" ist keine persönliche Beleidigung... http://www.myheimat.de/marburg/politik/ ... 70927.html Zitat:Ein Mitarbeiter einer Firma hatte zu seinen Chef "Chef, Sie Hurensohn!" gesagt und wurde deswegen entlassen. Vor Gericht traf man sich wieder und das Urteil lautete: Die Firma muss den Mitarbeiter wieder einstellen. Das spanische Gericht war der Auffassung, dass der Begriff "Hurensohn" so sehr in die Umgangssprache eingegangen ist und somit keine persönliche Beleidigung mehr darstellt...Staatsanwalt nennt Angeklagten ein ''Arschloch'' http://www.sueddeutsche.de/bayern/614/309550/text/ Zitat:Das ist ein völlig inakzeptabler Vorgang", sagt der Leitende Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz zu dem Ausrutscher eines Mitarbeiters, den er sofort von dem Fall abgezogen hat. "Der Sachbearbeiter und ich werden uns beim Angeklagten schriftlich entschuldigen", so Nemetz. Weitere Konsequenzen schloss der Behördenchef nicht aus.Amtsgericht Ehingen: „Leck mich am Arsch“ beleidigt nicht http://www.sueddeutsche.de/bayern/614/309550/text/ Zitat:Über die Wirkung vier kurzer Worte hat das Amtsgericht Ehingen geurteilt. Jetzt diskutiert bundesweit die juristische Fachwelt darüber. Stein des Anstoßes ist der aus Goethes „Götz“ entlehnte Satz: „Leck mich am Arsch.“ Für das Amtsgericht ist er im Schwäbischen eine gängige Redewendung. Eine Beleidigung stellt er demnach nicht dar. http://www.business-best-practice.de/ti ... gieren.php Zitat:Sie erinnern sich vielleicht an das skurrile Urteil vom Sommer 2008: Dieter Bohlen wurde angeklagt, weil er einen Polizisten, der seinen Wagen abschleppen lassen wollte, geduzt hatte. Mundartliche Bezeichnung von Polizeibeamten als "Bullen" stellt keine Beleidigung dar http://www.schwarz-anwaelte.de/index.ph ... rticle/198 Zitat:1. Die Äußerung „Bulle“, gerichtet an Polizeibeamte, stellt vorliegend keine Ehrverletzung i.S. von § 185 StGB dar. Dieser Begriff ist insbesondere in der umgangssprachlich geprägten Mundart - allgemein bekannt - nicht als Gleichsetzung eines Polizeibeamten mit einem Tier, das reizbar und angriffslustig zu blinder und unüberlegter Gewalt neigt, gleichzusetzen. Es stellt lediglich ein umgangssprachliches Synonym für „Polizeibeamter“ dar, ohne dass damit eine Herabsetzung des Polizeibeamten verbunden ist. Das kommt wohl hier bei den Urteilen auf viele Umstände und auch auf den Richter an. Unsere Polizeibeamten werden echt stinksauer bei dem Wort Bulle. Katalog der Beleidigungen http://www.webbstar.de/2010/05/13/katalog-der-beleidigungen/ Ihr dürft gerne mir gerne den Mittelfinger zeigen. Die Zitate sind aus dem darüber liegene Link. |