04-08-2007, 04:43 PM
boing schrieb:Wenn ein 11-Jähiger vom Taschengeld bezahlt, dann ist der Vertrag zustande gekommen und erfüllt.
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hier in diesem Fall ...
absoluter Dummfug....
weil ein 11jähriger wie hier geschehen , gar nicht den Umfang eines solchen Geschäftes übersehen kann, ist dieses Sittenwidrig...
von der fehlenden Genehmigung des Erziehungsberechtigten mal abgesehen...
sage nicht ich, sondern mein Anwalt...der gerade neben mir sitzt...
