02-09-2010, 01:13 AM
Hallo,
erst einmal eine Entschuldigung an die Moderatoren und Admins dieses Forums.... ich habe mein Passwort vergessen.... :evil:
Habe mich NEU angemeldet und kann hier öffentlich machen, dass es sich bei dem jetzigen Kontakt "smaty2" um selbe Person
handelt wie "smarty".
Zur Sache:
Wer gegen die VB vorgehen möchte kann dem sei gesagt, dass er (wenn er den Weg einer Erklärung an Eides Statt nicht Scheut) zumindest für eine Sperrung bzw.
Stilllegung der Rufnummer sorgen kann. Wenn die Bundesnetzargentur erkennt, dass auch die Inrechnungstellung nicht erfolgen darf, so braucht Ihr
nicht zu zahlen. (Forderung wird unwirksam) Nehmt in Eurem Anschreiben Bezug auf die veröffentlichten Sperrungen unter:
http://www.bundesnetzagentur.de/enid/58d...n_1cl.html
Bitte füllt folgendes Formular aus. Um den Behörden die Arbeit zu erleichtern, solltet Ihr unter den Bemerkungen sowohl die Firma, sowie den
Verdacht der Umgeheung des TKG Mittels "Umgehungsmodell" angeben.
LINK: http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/16443.pdf
Meldet die Rufnummern bitte, auch wenn Ihr Euch vor den Repressionen (auch Familiär) fürchtet. Das ist der "einzige" Weg, der zu einem
Erfolg zu führen scheint.
Nochmal.... Ich habe einen Beitrag gesehen, in dem die "Umgehung" der 0900 usw. Rufnummern defenitiv als Verstoß gegen das TKG dargestellt wurden.
Ein solcher Dienst, wie von VB angeboten ist zwar theoretisch möglich und sogar zulässig, setzt jedoch ein schriftliches Einverständnis vorraus. Es erfolgt dann
ein Zugang ähnlich einer Bargeldabbuchung, für die die Eingabe einer PIN erforderlich ist. Dies erfolgt bei VB nicht.
PS: ICH ZAHL NIX :mrgreen:
erst einmal eine Entschuldigung an die Moderatoren und Admins dieses Forums.... ich habe mein Passwort vergessen.... :evil:
Habe mich NEU angemeldet und kann hier öffentlich machen, dass es sich bei dem jetzigen Kontakt "smaty2" um selbe Person
handelt wie "smarty".
Zur Sache:
Wer gegen die VB vorgehen möchte kann dem sei gesagt, dass er (wenn er den Weg einer Erklärung an Eides Statt nicht Scheut) zumindest für eine Sperrung bzw.
Stilllegung der Rufnummer sorgen kann. Wenn die Bundesnetzargentur erkennt, dass auch die Inrechnungstellung nicht erfolgen darf, so braucht Ihr
nicht zu zahlen. (Forderung wird unwirksam) Nehmt in Eurem Anschreiben Bezug auf die veröffentlichten Sperrungen unter:
http://www.bundesnetzagentur.de/enid/58d...n_1cl.html
Bitte füllt folgendes Formular aus. Um den Behörden die Arbeit zu erleichtern, solltet Ihr unter den Bemerkungen sowohl die Firma, sowie den
Verdacht der Umgeheung des TKG Mittels "Umgehungsmodell" angeben.
LINK: http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/16443.pdf
Meldet die Rufnummern bitte, auch wenn Ihr Euch vor den Repressionen (auch Familiär) fürchtet. Das ist der "einzige" Weg, der zu einem
Erfolg zu führen scheint.
Nochmal.... Ich habe einen Beitrag gesehen, in dem die "Umgehung" der 0900 usw. Rufnummern defenitiv als Verstoß gegen das TKG dargestellt wurden.
Ein solcher Dienst, wie von VB angeboten ist zwar theoretisch möglich und sogar zulässig, setzt jedoch ein schriftliches Einverständnis vorraus. Es erfolgt dann
ein Zugang ähnlich einer Bargeldabbuchung, für die die Eingabe einer PIN erforderlich ist. Dies erfolgt bei VB nicht.
PS: ICH ZAHL NIX :mrgreen:

