02-04-2010, 11:18 AM
Die neueste Entwicklung bei VC:
Das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster hat der Bundsnetzagentur in einem Eilverfahren recht gegeben.
Die Bundesnetzagentur hatte Ortsnetzrufnummern, die von VC genutzt wurden, abgeschaltet mit der Begründung, dass die von VC angebotene Dienstleistung nach dem TKG einen Mehrwertdienst darstellt und somit nur über 0900er Nummern angeboten werden darf.
Das OVG bestätigte diese Auffassung und untersagte die weitere Nutzung von Ortsnetzrufnummern für diese Art von Angebot.
Ich würde sagen, das Geschäftsmodell ist dahin befördert worden wo es hingehört, in den Orkus.
Das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster hat der Bundsnetzagentur in einem Eilverfahren recht gegeben.
Die Bundesnetzagentur hatte Ortsnetzrufnummern, die von VC genutzt wurden, abgeschaltet mit der Begründung, dass die von VC angebotene Dienstleistung nach dem TKG einen Mehrwertdienst darstellt und somit nur über 0900er Nummern angeboten werden darf.
Das OVG bestätigte diese Auffassung und untersagte die weitere Nutzung von Ortsnetzrufnummern für diese Art von Angebot.
Ich würde sagen, das Geschäftsmodell ist dahin befördert worden wo es hingehört, in den Orkus.
