02-01-2010, 09:39 PM
Die Regelung des § 66d TKG sieht für Anrufe zu (0)900er-Rufnummern sowohl aus dem Festnetz als auch aus den Mobilfunknetzen einen Höchstpreis von drei Euro pro Minute vor, wobei die Abrechnung höchstens im 60-Sekunden-Takt erfolgen darf. Bei zeitunabhängig abgerechneten Dienstleistungen darf die gesamte Verbindung nicht mehr als 30 Euro kosten.
und...
Da es Dienstleistungen gibt, bei denen ein höherer Preis gerechtfertigt sein kann, sieht das Gesetz eine Möglichkeit zur Überschreitung der genannten Preisobergrenzen von drei bzw. 30 Euro vor. Um sicherzustellen, dass Ihr Einverständnis hierzu vorliegt, müssen Sie ein besonderes Verfahren benutzen. Dieses Legitimationsverfahren sieht vor, dass Sie eine Persönliche Identifikationsnummer (PIN) eingeben müssen. Diese können Sie vorher schriftlich bei dem Diensteanbieter beantragen, dessen Dienst Sie in Anspruch nehmen wollen.
VB Versucht diese Punkte zu umgehen, indem Sie eine "nicht 190-Nummer" zur Einwahl in den Dienst nutzen. Ich werde die von mir angerufene Nummer an die BNetzA melden. Dort findet ihr ein PDF-Dokument um einen Verdacht direkt zu melden, aber auch eine schriftliche Zusendung ist möglich.
Fakt ist, mehr als 30€ darf die Nutzung nur dann kosten, wenn eine gesonderte Abfrage per PIN erfolgt. Die Tatsache das die Verbindung quasi "im Vorraus" auf einen ganzen Monat erfolgt, schützt VB nur bedingt. Die Nutzung der 3€-Regel ist zudem auf die typischen 0900-Rufnummern beschränkt. Hier wären (theoretisch) Rechnungen von 180€ möglich. Da diese Nummern niemand wählt geht man andere Wege in rechtlichen "DUNKEL"GRAU-Zonen.
PS: Fraglich ob es sich um eine Minutenabrechnung handelt, da auf der Rechnung unter länge: irgendwelche kryptischen Zahlen stehen. 260....453 ??????
Beispiel: Geschäftsmodell zur Umgehung des Telekommunikationsrechts: (STRAFBAR!!! NICHT ANWENDEN!!!)
Ich gebe in einem Forum meine Telefonnummer an und biete Euch "dummes Gelaber DELUXE"... Eure Rufnummer, die auf dem Display erscheint, lasse ich am nächsten Tag von einer Freundin anrufen, die Eure Adresse in Erfahrung bringt (dürfte ihr bei Euch nicht mehr gelingen
). Jetzt stelle ich Euch eine Rechnung aus und verweise auf meine AGB. FETTISCH Waaaas, Ihr habt nicht 2 Posts weiter gelesen was das kostet . . .Pech!
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Da es Dienstleistungen gibt, bei denen ein höherer Preis gerechtfertigt sein kann, sieht das Gesetz eine Möglichkeit zur Überschreitung der genannten Preisobergrenzen von drei bzw. 30 Euro vor. Um sicherzustellen, dass Ihr Einverständnis hierzu vorliegt, müssen Sie ein besonderes Verfahren benutzen. Dieses Legitimationsverfahren sieht vor, dass Sie eine Persönliche Identifikationsnummer (PIN) eingeben müssen. Diese können Sie vorher schriftlich bei dem Diensteanbieter beantragen, dessen Dienst Sie in Anspruch nehmen wollen.
VB Versucht diese Punkte zu umgehen, indem Sie eine "nicht 190-Nummer" zur Einwahl in den Dienst nutzen. Ich werde die von mir angerufene Nummer an die BNetzA melden. Dort findet ihr ein PDF-Dokument um einen Verdacht direkt zu melden, aber auch eine schriftliche Zusendung ist möglich.
Fakt ist, mehr als 30€ darf die Nutzung nur dann kosten, wenn eine gesonderte Abfrage per PIN erfolgt. Die Tatsache das die Verbindung quasi "im Vorraus" auf einen ganzen Monat erfolgt, schützt VB nur bedingt. Die Nutzung der 3€-Regel ist zudem auf die typischen 0900-Rufnummern beschränkt. Hier wären (theoretisch) Rechnungen von 180€ möglich. Da diese Nummern niemand wählt geht man andere Wege in rechtlichen "DUNKEL"GRAU-Zonen.
PS: Fraglich ob es sich um eine Minutenabrechnung handelt, da auf der Rechnung unter länge: irgendwelche kryptischen Zahlen stehen. 260....453 ??????
Beispiel: Geschäftsmodell zur Umgehung des Telekommunikationsrechts: (STRAFBAR!!! NICHT ANWENDEN!!!)
Ich gebe in einem Forum meine Telefonnummer an und biete Euch "dummes Gelaber DELUXE"... Eure Rufnummer, die auf dem Display erscheint, lasse ich am nächsten Tag von einer Freundin anrufen, die Eure Adresse in Erfahrung bringt (dürfte ihr bei Euch nicht mehr gelingen
). Jetzt stelle ich Euch eine Rechnung aus und verweise auf meine AGB. FETTISCH Waaaas, Ihr habt nicht 2 Posts weiter gelesen was das kostet . . .Pech!

