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Stress mit Solidus/Vision Communication/Vision Bill
Mir ist in dem Zusammenhang was aufgefallen:

Nach dem neuen Widerrufsrecht vom 4.8.09 können alle über Telefon abgeschlossenen Verträge, also nach meiner Meinung auch Telefonsexabos, auch dann innerhalb der vorgegebenen Fristen widerrufen werden wenn der Leistungserbringer mit der Leistung bereits begonnen hat.

Die Fristen sind:

1. Wenn der Verbraucher ordnungsgemäss über sein Widerrufsrecht und seine Folgen aufgeklärt wurde ( VOR Vertragsabschluss durch Mail, Brief oder Fax) beträgt die 'Frist 14 Tage.

2. Wenn der Verbraucher erst mit der Rechnung aufgeklärt wird beträgt die Frist einen Monat.

3. Erfolgte keinerlei Widerrufsbelehrung kann der Verbraucher bis zur vollständigen Bezahlung der Leistung widerrufen.

Die übliche Masche, dass der Verbraucher ein Häckchen bei " Ich erkenne die AGB an und verzichte auf mein Widerrufsrecht" bzw. eine Taste am Telefon drücken muss, ist schon seit längerem nicht mehr zulässig, wird jetzt aber explizit als vollkommen unwirksam bezeichnet. Der Verbraucher kann nicht auf ihm zustehende Rechte verzichten, er kann sie ausüben, oder auch nicht.

Vlt. kann hier ein Rechtskundiger etwas zu sagen.



Hinweis: Dies stellt ausdrücklich keine Rechtsberatung im Sinne des RBG dar, sondern ist eine Frage an die Allgemeinheit.

Grüsse Klaus
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RE: Stress mit Solidus/Vision Communication/Vision Bill - von Krennz - 01-30-2010, 01:14 PM

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