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Stress mit Solidus/Vision Communication/Vision Bill
Re: Stress mit Solidus/Vision Communication

Hi smarty,

Ein Verstoss gegen das UWG stellt nur eine Ordnungswidrigkeit dar. Der Staatsanwalt verfolgt diese Verstösse nicht.

Ich habe mich mit dem ermittelnden STA auseinandergesetzt. Er steht auf dem Standpunkt, dass VB ihm versichert habe, dass nur die in den AGB genannten Bedingungen angewendet würden und er keinen Ansatzpunkt für eine Strafverfolgung nach § 263 StGB sehe. In den AGB heisst es: Die Dauer der Nutzung bestimmt der Kunde. Danach kann VB schon für 1 Sekunde Nutzung den vollen Abopreis verlangen. Ob dieser Passus einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde?

Ich sage immer: Wer die Nerven behält und sich nicht einschüchtern lässt kann sein Geld behalten.

Grüsse Klaus
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RE: Stress mit Solidus/Vision Communication/Vision Bill - von Krennz - 11-27-2009, 12:32 PM

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