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Telefonwerbung und Abofallen
#3
Endlich ist es soweit.

Das Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung und untergeschobene Aboverträge im Internet tritt am 4.8. 09 in Kraft.

Demnach können ab dem Datum abgeschlossene Verträge innerhalb 14 Tagen regelmässig widerrufen werden. Auch Glücksspiel- und Gewinnspielabbos

Bei unerlaubter Telefonwerbung innerhalb eines Monats.

Bei untergeschobenen Verträgen im Internet beginnt ab 4.8. die Widerrufsfrist erst dann zu laufen, wenn der Kunde in Schriftform (E-Mail, Telefax, Brief) über sein Widedrrufsrecht informiert wurde. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter mit der Leistung bereits begonnen hat.!!! Ausserdem kann er nur dann eine Bezahlung bereits erbrachter Leistungen verlangen, wenn er den Kunden innerhalb der Widerrufsbelehrung darauf hingewiesen hat. Erfolgt keine Widerrufsbelehrung kann der Widerruf bis zur vollständigen Bezahlung erfolgen.

Grüsse Klaus
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Telefonwerbung und Abofallen - von Krennz - 04-18-2009, 08:38 AM
RE: Telefonwerbung und Abofallen - von Krennz - 05-04-2009, 05:19 PM
RE: Telefonwerbung und Abofallen - von Krennz - 08-03-2009, 11:03 AM

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