04-20-2009, 09:48 PM
Zitat:Und das kam heute zurück:Das ist sehr - bitte verzeiht - dumm von einem Betroffenen, der dort angerufen hat, dies irgendwie in Frage zu stellen. Natürlich haben dort viele angerufen, weil eben der Preis günstig erscheint. Dazu weiter unten mehr.
Sehr geehrter Herr XXXXXXX,
Ihre Formulierung, Sie "können nicht ausschließen", die von der Vision Communication GmbH abgerechnete Telefonsexhotline angerufen zu haben, deute ich dahingehend, dass Sie den Anruf wohl bewusst getätigt haben.
Zitat:Dann liegt aber ein Betrug nicht vor. Wie hier aus einer Vielzahl gleichgelagerter Ermittlungsverfahren hinlänglich bekannt ist, wird nämlich sowohl in der Werbung für die Telefonsexhotline als auch in der kostenlosen Bandansage zu Beginn des Anrufs auf die entstehenden Kosten, insbesondere auch den Abschluss eines Abonnementvertrages, hingewiesen.Mit Verlaub, Herr Staatsanwalt, das ist Blödsinn, dazu auch mehr unten
Zitat:Dies wird in den von Ihnen zitierten einschlägigen Internetforen grundsätzlich verschwiegen, um ein Selbstverschulden nicht eingestehen zu müssen.Geht's noch? Was meint der denn mit "einschlägigen Internetforen"? Das ist eine böse Unterstellung. In den Internetforen, die ich kenne, wird klar zum Ausdruck gebracht, dass es Informationen in der Bandansage gibt, dass diese allerdings nicht verständlich sind.
Zitat:Die Geltendmachung der aus dem Abonnementvertrag entstandenen Forderung stellte keine Straftat, insbesondere keine Nötigung dar.Da hat er nun aber leider Recht, der Herr Staatsanwalt, Betrug ist es nicht.
Nun aber mal ein paar Details:
Ist dem Herrn StA bekannt, wie die Dienstleistung der Visionäre auf einem "einschlägigen Forum" beworben wird?
http://www.phonecash.tv/index.php/news/ ... -phonecash
-->
http://www.xbiz.com/news/94500
Interessant ist, dass hier eine maltesische Gesellschaft Werbung betreibt (die Phonecash Ltd), dass aber als Ortsangabe "Düsseldorf" zu lesen ist.
Wie der Trick funktioniert, ist hier nachzulesen
Zitat:According to the company, surfers are invited to call a regular local number for either chat or phone sex services which are advertised at three cents per minute (Euro). This buys them a 30 day subscription, during which time they will be granted up to an hour's worth of phone fun per day during that time.
Die entsprechenden Ansagen, die mir bekannt sind, enthalten tatsächlich eine verklausulierte Preisangabe. Diese entspricht aber nicht der Preisangabenverordnung.
Insofern ist hier ein ahndungswerter Verstoß gegeben
http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/pl ... bes_id=510
Der Herr StA könnte dies den zuständigen Behörden mitteilen oder zumindest Leuten, die sich an ihn wenden, einen Hinweis darauf geben, dass diese dies melden könnten. Dass er dies unterlässt, wirft kein gutes Licht auf ihn. To say the least...
Warum der StA hier 1:1 der Argumentation des Herrn R*D* folgt, ist mir überhaupt nicht verständlich und verärgert mich sehr.
http://viewtopic.php?f=8&p=1081#p1077
Der Geschäftsführer R*D* soll ja ein gutes Verhältnis zu den Behörden haben. Das scheint zu stimmen...
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat übrigens eine Studie in Auftrag gegeben zum Mißbrauch von Mehrwertdiensterufnummern, erstellt vom Hamburger Prof. Dr. Mankowski:
http://www.bmelv.de/cln_045/nn_749972/D ... __nnn=true
Darin werden mehrfach Angebote im Stile der Vision Communication deutlich kritisiert und es werden besonders Paragraphen aus dem UWG genannt, gegen die verstossen wird. Auch wenn "einschlägige Staatsanwaltschaften" davon offenbar keine Ahnung haben. Leider.

