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Vision Communication jetzt Vision Bill?
#37
Also jetzt bin ich aber schon schwer gefrustet....
Heute kam auf meine Mail prompt die Antwort von Staatsanwalt Stelzl.
Was soll ich davon halten?
Auf welcher Seite steht denn hier die Staatsanwaltschaft.
Es geht doch nicht um die Tatsache des Anrufs sondern um einen nicht zustande gekommenen Vertrag!
Was haltet Ihr davon?

Das habe ich gepostet:

Sehr geehrter Herr Stelzl,

ich mache jetzt doch mal den Versuch mich an Sie zu wenden. Obgleich ich durch sehr umfangreiche Recherchen feststellen mußte, daß es in folgender Sache offensichtlich sehr schwer ist einen Tropfen auf den heißen Stein zu landen.

Kurz die Fakten:

Ich bin in die Abo-Falle der Fa. Vision Bill getappt.
Wie, kann ich nicht mehr nachvollziehen, kann aber einen Anruf dort nicht ausschließen (auch weil besagte Nummer eine Frankfurter Orts-Rufnummer ist).
EVN ist nicht mehr zu bekommen.
- Auf 1. Rechnung sofortiges streitig stellen der Forderung per Mail.
- Antwort durch Hr. Dean per Mail, keine Klärung sondern Bestehen auf die Forderung.
- Zahlungserinnerung durch Fa. Vision Bill
- Anwaltliche Zahlungsaufforderung durch Kanzlei M. Wisser
- nochmalige streitig Stellung der Forderung und meine Aufforderung mir doch endlich zu erklären wo ich einen Auftrag zu diesem Abo erteilt habe, b.z.w. eingewilligt habe
(das Schreiben ging an Fa. Vision Bill per Einschreiben mit Rückschein)
- jetzt erneut ein Schreiben von Anwalt M. Wisser, wieder anwaltliche Zahlungsaufforderung mit Hinweis der Weitergabe an die Prozessabteilung die eventuell Bankkonten, Arbeitseinkommen, Versicherungsverträge, Rentenanwartschaften pfändet. Weiterhin wurde mir angekündigt, das für die nächsten 30 Jahre im wiederkehrenden Turnus mit Vollstreckungsmaßnahmen zu rechnen ist.

Dann im Anhang die übliche, bekannte Möglichkeit der Razenzahlung b.z.w. der Stundung.

Meine erste Frage an Sie, wann wird dieser äußerst unseriösen und fragwürdigen Geschäftsmasche endlich das Handwerk gelegt?
Wie kann es sein das völlig unbescholtene Menschen derart unter Druck gesetzt werden können, wie ich meine bis an den Rand der Nötigung?
Wie kann es sein das irgendjemand, auf diese Art Geld eintreiben darf ohne rechtliche Konsequenzen?

Und......warum werden solche Anwälte nicht zur Rechenschaft gezogen und bekommen Ihren Titel aberkannt?

Wann tut sich hier endlich etwas?

Gäbe es nicht die Internet-Gemeinde von Betroffenen, und Sie sind ganz sicher über den Umfang informiert, würden wahrscheinlich fast alle Betroffenen unter extremen Druck geraten und bezahlen.

Ich wollte das an Sie weitergeben, ich weiß nicht ob es was bringt, doch man verliert etwas den Glauben an das Recht in unserem Staat, wenn man diese Machenschaften verfolgt und sich irgendwie nichts tut.
Ich denke die Schreiben der Firma sind Ihnen bekannt, sind bei mir auch nur Standardschreiben, daher meine Wahl der E-Mail.

Ich würde mich über ein kurzes Feedback freuen...... u.s.w.


Und das kam heute zurück:

Sehr geehrter Herr XXXXXXX,

Ihre Formulierung, Sie "können nicht ausschließen", die von der Vision Communication GmbH abgerechnete Telefonsexhotline angerufen zu haben, deute ich dahingehend, dass Sie den Anruf wohl bewusst getätigt haben.

Dann liegt aber ein Betrug nicht vor. Wie hier aus einer Vielzahl gleichgelagerter Ermittlungsverfahren hinlänglich bekannt ist, wird nämlich sowohl in der Werbung für die Telefonsexhotline als auch in der kostenlosen Bandansage zu Beginn des Anrufs auf die entstehenden Kosten, insbesondere auch den Abschluss eines Abonnementvertrages, hingewiesen. Dies wird in den von Ihnen zitierten einschlägigen Internetforen grundsätzlich verschwiegen, um ein Selbstverschulden nicht eingestehen zu müssen.

Die Geltendmachung der aus dem Abonnementvertrag entstandenen Forderung stellte keine Straftat, insbesondere keine Nötigung dar.

Zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sehe ich daher keinen Anlass.

Ob und ggf. wie Sie sich gegen die Forderung der Vision Communication GmbH zivilrechtlich zur Wehr setzen, muss Ihnen selbst überlassen bleiben. Dies fällt nicht in die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft. Eine weitergehende zivilrechtliche Beratung ist mir durch das Rechtsberatungsgesetz verwehrt. Insofern müssten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Stelzl
Staatsanwalt


Ist das echt alles? Seh ich das zu empfindlich?
Ich würde mich über Meinungen freuen

Gruß Bluesman
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RE: Vision Communication jetzt Vision Bill? - von Krennz - 02-23-2009, 05:44 PM
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