04-03-2009, 12:07 PM
Richtig,
an der Aufklärung haperts, deshalb habe ich ja auch in das Musterschreiben den § 120 BGB mit reingenommen.
Anfechtung wegen falscher Übermittlung.
Wenn ich, wie Du, nur für wenige Sekunden auf der Nummer war würde ich auch protestieren.
Nur ändert das für Hurrican nichts. Er hatden Fehler gemacht dort mehrfach anzurufen und den Dienst zu nutzen. Im Gegensatz zu Dir.
Ich würde denen den Musterbrief ganz unten per Einschreiben mit Rückschein schicken und alles andere ignorieren.
Bei Telefonanrufen würde ich die in ein nutzloses Gespräch verwickeln, oder direkt auflegen.
Grüsse
Klaus
an der Aufklärung haperts, deshalb habe ich ja auch in das Musterschreiben den § 120 BGB mit reingenommen.
Anfechtung wegen falscher Übermittlung.
Wenn ich, wie Du, nur für wenige Sekunden auf der Nummer war würde ich auch protestieren.
Nur ändert das für Hurrican nichts. Er hatden Fehler gemacht dort mehrfach anzurufen und den Dienst zu nutzen. Im Gegensatz zu Dir.
Ich würde denen den Musterbrief ganz unten per Einschreiben mit Rückschein schicken und alles andere ignorieren.
Bei Telefonanrufen würde ich die in ein nutzloses Gespräch verwickeln, oder direkt auflegen.
Grüsse
Klaus
