03-27-2009, 01:47 PM
Hi Mike,
ein Schelm der sich böses dabei denkt.
Genau wie mit dem Richter in Frankfurt, der ständig Verfahren gegen Abofallensteller einstellt, weil sich der ach so mündige Bürger ja ausreichend hätte informieren können. Verstösse gegen PangV UWG Treu und Glauben etc. sind nicht strafrechtlich relevant.
Muss man erst jemanden umbringen, bis sich dann jemand bequemt tätig zu werden?
Ich hoffe, dass das neue Gesetzeswerk gegen Telefonterror und Abofallen da Abhilfe schafft.
Vor allen Dingen hart bleiben und nicht zahlen. Wenn Briefe von RA kommen mit "Annahme verweigert" ungeöffnet zurück.
Der Brief vom Amtsgericht hat nen gelben Umschlag mit Staatswappen darauf.
Grüsse
Klaus
ein Schelm der sich böses dabei denkt.
Genau wie mit dem Richter in Frankfurt, der ständig Verfahren gegen Abofallensteller einstellt, weil sich der ach so mündige Bürger ja ausreichend hätte informieren können. Verstösse gegen PangV UWG Treu und Glauben etc. sind nicht strafrechtlich relevant.
Muss man erst jemanden umbringen, bis sich dann jemand bequemt tätig zu werden?
Ich hoffe, dass das neue Gesetzeswerk gegen Telefonterror und Abofallen da Abhilfe schafft.
Vor allen Dingen hart bleiben und nicht zahlen. Wenn Briefe von RA kommen mit "Annahme verweigert" ungeöffnet zurück.
Der Brief vom Amtsgericht hat nen gelben Umschlag mit Staatswappen darauf.
Grüsse
Klaus
